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Inhaltsverzeichnis:
0. Einführung
1. Studienmöglichkeiten in Deutschland
2. Hochschultypen in Deutschland
3. Studiengebühren an den deutschen Hochschulen
4. Ausländische Studierende an deutschen Hochschulen
5. Visum
6. Beratung
7. Immatrikulation
8. Krankenversicherung
9. Studium
10. Prüfungen und Abschlüsse
11. Kultur, Freizeit in Deutschland
8.1.1. Formales
Bei der Immatrikulation und bei der Verlängerung Ihres dreimonatigen Einreisevisums (erteilt durch das entsprechende deutsche Konsulat in der Russischen Föderation) zum Beispiel werden Sie nachweisen müssen, dass Sie krankenversichert sind.
8.1.2. Krankenversicherung im Heimatland abschließen
Erstens sollten Sie genau wissen, ob Ihre Versicherung aus Ihrem Heimatland auch anfallende Arzt- und Krankenhauskostenwährend Ihres Aufenthaltes außerhalb Ihres Heimatlandes deckt.
Ihre Versicherungsgesellschaft muss dann eine offizielle schriftliche Bestätigung ausstellen, dass Versicherungsschutz auch im Ausland, bzw. In Deutschland gilt. Dies ist leider keine Selbstverständlichkeit bei den Versicherungsgesellschaften.
8.2. Auswahl einer Krankenversicherung in Deutschland
8.2.1. Krankenversicherungen in Deutschland. Gesetzliche Krankenkasse
Bis zu 97 % aller Leistungen, die Sie von der gesetzlichen Krankenkassen erwarten können, sind durch den Gesetzgeber bestimmt Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt dann die Leistungen, bzw. Behandlungen, die notwendig und wirtschaftlich sind.
Es gibt natürlich auch die privaten Krankenkassen. Sie haben auch eine Möglichkeit ergänzend sozusagen zur gesetzlichen eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
8.2.2. Beiträge
Sind Sie als eingeschriebenen Student bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, zahlen Sie einen Beitrag von etwa 50 Euro im Monat.
Bei der regelmäßigen Vorlage (am Anfang des neuen Semesters müssten Sie die Studienbescheinigung an Ihre Krankenkasse schicken) Ihres Studentenausweises können Sie bis zum 30. Lebensjahr zum Studententarif versichert sein.
Wenn Sie vor Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland älter als 30 Jahre sind, sollten Sie eine private Krankenversicherung abschließen, denn die medizinischen Behandlungen in Deutschland sind wirklich sehr hoch.
Eine Private Krankenversicherung für Studenten können Sie hier abschliessen:
Private Krankenversicherung ausländischer Student oder Sprachschüler
8.2.3. Auswahl einer Krankenversicherung nach Aufenthaltszweck.
Die Auswahl einer für Sie passenden Versicherung kann auch mit dem Zweck Ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland zusammenhängen.
Wenn Sie zum Beispiel als Stipendiat nach Deutschland kommen, kann es gut sein, dass das Institut, das Sie fördert, unter anderem auch die Kosten für Ihre Krankenversicherung übernimmt, es kann aber auch sein, dass Sie sich in diesem Fall nur privat versichern lassen können.
8.2.4. Versicherungsschutz für Praktikanten.
Vor Beginn des Praktikums muss der Arbeitgeber über alle Einzelheiten zu Ihrer Versicherung informiert werden. Sie müssen bedenken, dass die Kosten im falle einer Krankheit oder eines Unfalls wirklich sehr hoch sein können. Vergewissern Sie sich zuerst, ob Ihre Krankenversicherungen aus dem Heimatland auch während Ihres Aufenthaltes in Deutschland gilt und sollte es nicht der Fall sein, bleibt Ihnen auch nicht anderes übrig als sich in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern zu lassen.
8.2.5.Versicherungsschutz bei Aufenthalt mit Arbeitsvertrag.
Wenn Sie zum Beispiel als Dozent oder Professor (meist im Rahmen eines Austauschprogramms) an einer deutschen Hochschule unterrichten wollen und dabei nebenbei Vertiefungskurse ablegen wollen ist ein Arbeitsvertrag notwendig. Falls sie mit Arbeitsvertrag arbeiten hängt es dann von der Höhe Ihres Einkommens ab ob sie sich gesetzlich oder auch privat versichern lassen dürfen.
Wer in Deutschland als Angestellter bis 47 250 Euro (im Jahr, brutto) verdient muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.
Die Beiträge betragen wie es auch in den meisten anderen europäischen Ländern üblich ist, ein Teil des Gehaltes (in der Regel zwischen 11 und 14 Prozent des Bruttogehaltes). Bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse ist es empfehlenswert mehrere Krankenkassen zu vergleichen, da die Leistungen in der Regel gleich und die Beiträge verschieden sind.
Wenn man allerdings das Brutto-Jahreseinkommen 47.250 Euro übersteigt, hat man die freie Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenkasse.
Einen Vergleich zu einer Privaten Krankenversicherung für Angestellte mit einem Einkommen über 47.250 € oder für Selbständige können Sie hier anfordern:
Vergleich Private Krankenversicherung
Die gewählte Krankenkasse (genaue Bezeichnung, Adresse usw.) muss seinem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Es ist dann die Aufgabe des Arbeitgebers, neue Mitarbeiter bei der gesetzlichen Krankenkasse anzumelden (bei der privaten Krankenversicherung entfällt diese Pflicht). Die Krankenkasse leitet die Meldung an die anderen Versicherungsträger der Sozialversicherung weiter. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden unmittelbar vom Bruttogehalt des Arbeitsnehmers abgezogen (wer bei einer Privaten Krankenversicherung ist, zahlt die Beiträge selber und bekommt am Ende des Monats vom Arbeitgeber den entsprechenden Arbeitgeberzuschuss). Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Hälfte der Beiträge für die Krankenversicherung. Wer selbständig ist, muss den vollen Betrag selbst an die Krankenkasse zahlen.
8.3.Leistungen einer Krankenversicherung in Deutschland.
8.3.1. Geltungsbereich einer abgeschlossenen Versicherung.
Bei den meisten Versicherungen wird eine Versicherungskarte für BRD (Inland sozusagen) und eine für das Ausland ausgestellt. Der Versicherungsschutz hat meistens auch dann Gültigkeit, wenn sich der Aufenthalt im Ausland auf mehrere Länder bezieht und der Wechsel im Zusammenhang mit dem Ziel des Aufenthaltes (Spracherlernung bzw. Studien/Ausbildung) steht. Kurzfristige (bis zu 6 Wochen/Jahr) Aufenthalte im Heimatland sowie in dritten Ländern sind auch möglich.
8.3.2.Vertragsbindung
Die Zeiten sind vertraglich geregelt. Wenn man nicht mehr an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, oder der vorgesehene Aufenthalt zu Studien oder Forschungszwecken abgeschlossen ist, hat man auch kein Recht auf eine Krankenversicherung zu den ‚studentischen Konditionen'.
8.3.3.Kündigung
Falls der Versicherte Deutschland verlässt, so ist es ein Kündigungsgrund. Die Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge ist natürlich möglich. Darauf sollte man die Krankenkasse ansprechen und Infos anfordern
8.3.4.Zahlungsmöglichkeiten
Am einfachsten, bequemsten und sichersten ist die Erteilung einer sogenannten Lastschrifteinzugsermächtigung.
Dies ist allerdings nur von deutschen Girokonten möglich. Bei der Erteilung einer solchen Lastschrifteinzugsermächtigung sollte man immer sicher sein, dass Ihr Konto stets über ausreichende Deckung verfügt, sonst fallen Gebühren an.
Natürlich ist es auch möglich monatlich selbst einen entsprechenden Beitrag an die Krankenkasse abzuführen.
8.3.5. Zu guter Letzt
Wie schon vorher erwähnt, sollte man sich Student, Gastdozent oder Praktikant vor dem Abschluss eines Vertrages mit einer deutschen Krankenversicherung, ausführlich über andere Krankenkassen informiert haben.
Außerdem lohnt es sich andere Studenten oder Bekannte nach der Servicequalität der einzelnen Krankenversicherungen zu fragen. Schließlich muss man zu seiner Krankenversicherung relativ oft Kontakt aufnehmen. Zum Beispiel wenn man einen Studiengang wechseln möchte oder ins Ausland geht usw. Und da kommt es schon auf entsprechende Beratung an.
8.4. Privaten Krankenversicherung für Studenten.
8.4.1. Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
Wer durch die Einschreibung als Studentin oder Student versicherungspflichtig wird, hat auch die Möglichkeit sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
Wichtig zu wissen: Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht widerrufen werden.
Diese von einer beliebigen Krankenkasse auszustellende Bescheinigung über die Befreiung ist der Hochschule bei der Einschreibung durch den Studierenden selbst vorzulegen. Der Nachweis eines privaten Krankenversicherungsschutzes ist auch nicht erforderlich.
8.4.2. Grundpribzip einer privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages hängt von dem Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie von dem abgeschlossenen Tarif ab. Es werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge erhoben. Am besten: bei der für Sie in Frage kommenden Krankenversicherung eine Übersichtsliste nachfragen
8.4.3. Struktur der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung basiert auf folgenden wichtigen Bausteinen.
Mit Hilfe dieser Bausteine kann die Leistungen einer privaten Krankenversicherung auf die individuellen Bedürfnisse angepasst bzw. abgestimmt werden.
1. Stationäre Leistungen
Der stationäre Tarif erstattet die Kosten, die durch Behandlung, Unterkunft im Falle einer Bahnadlung im Krankenhaus entstehen. Die Möglichkeit, sich für die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung, oder für ein Mehr-Bett-Zimmer mit Behandlung durch den Stationsarzt ist dem Versicherten überlassen.
2.Leistungen im Zahnbereich
Der genannte Tarif übernimmt die Kosten für Zahnbehandlung. Bei der Zahnbehandlung kann eine Erstattung zwischen 70% und 100% gewählt werden, bei dem Zahnersatz und der Kieferorthopädie zwischen 40% und 90%.
In diesem Fall ist es empfehlenswert sich Kosten der bevorstehenden Behandlung mit dem Arzt zu besprechen, um danach bei der Krankenversicherung genau erfahren zu können, welcher Anteil übernommen werden kann und welchen Anteil Sie selbst zahlen müssen.
3.Pflegepflichtversicherung
Seit dem 1.01.1995 ist die Pflegeversicherung in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. In der PKV wird der Beitrag nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand festgelegt; der Beitrag übersteigt nicht den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung (1,7% des Bruttoeinkommens). Die Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss entsprechen denen zur Krankenversicherung.
4.Ambulante Leistungen
Der ambulante Tarif erstattet die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte).
8.4.4. verbandseinheitliches Tarifmodell
Hier kann noch zusätzlich darauf hingewiesen werde, dass die Befreiung vom Beginn der Versicherungspflicht an wirksam ist, wenn seit diesem Zeitpunkt keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ansonsten vom Beginn des Kalendermonates, der auf die Antragstellung folgt.
PSKV ist ein verbandseinheitlicher Tarif der privaten Krankenversicherungsgesellschaften. Im Krankenhaus bezieht sich der Tarif PSKV auf die allgemeinen Krankenhausleistungen, Wahlleistungen ausgeschlossen (zu den Wahlleistungen zählen zum Beispiel: freie Krankenhauswahl, eventuelle Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer).
Zusammenfassend gilt: Wer sich als Studierender von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt oder aus der gesetzlichen Versicherungspflicht ausscheidet, kann sich privat kranken versichern. Die privaten Krankenversicherungsgesellschaften bieten für Studenten neben dem Tarif PSKV auch spezielle Tarife.
8.4.5.Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung im Vergleich
Für versicherungspflichtige Studenten beträgt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung 46,60 € ; soziale Pflegeversicherung beträgt 7,92 €, zusammen 54,52 €.
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist abhängig von dem gewählten Tarif, dem Lebensalter zu Beginn des Vertrages, dem Geschlecht sowie dem Gesundheitszustand bei Antragstellung. Die Beiträge beginnen ab 59,07.
8.4.6. Weitere Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten gilt bis zum 14. Fachsemester. Dann steigt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf einen kassenunterschiedlichen Mindestsatz inklusive Pflegeversicherung von ca. € 120 - 130 monatlich.
Die Begrenzung auf 14 Fachsemester bezieht sich immer nur auf einen Studiengang. Deshalb werden Fachsemester, die in unterschiedlichen Studiengängen zurückgelegt wurden, nicht zusammengerechnet. Urlaubssemester gelten übrigens nicht als Fachsemester, so dass sie nicht auf die Höchstzahl der Fachsemester angerechnet werden.
Die private studentische Krankenversicherung ist unabhängig von der Anzahl der Fachsemester und bis zum 34. Geburtstag gültig.
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aktualisiert am 11.3.2010 |
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