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Inhaltsverzeichnis:
0. Einführung
1. Studienmöglichkeiten in Deutschland
2. Hochschultypen in Deutschland
3. Studiengebühren an den deutschen Hochschulen
4. Ausländische Studierende an deutschen Hochschulen
5. Visum
6. Beratung
7. Immatrikulation
8. Krankenversicherung
9. Studium
10. Prüfungen und Abschlüsse
11. Kultur, Freizeit in Deutschland



Haben Sie sich die Hochschule ausgesucht, sich beworben, eine Bewerberbescheinigung, bzw. eine Zulassung bekommen, können Sie ein Visum beantragen. Wichtig dabei ist: die Ausstellung des Visum dauert meistens recht monatelange. Man sollte sehr genau auf die Termine (z.B. Immatrikulation usw.) achten.

Das Visum muss man bei der Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Russland beantragen. Bitte schauen Sie auf der Internetseite der deutschen Botschaft die aktuellen Informationen dazu.

Bei der Beantragung des Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden :
  1. Gültiger Reisepass
  2. Drei vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Kat-II"-Visaanträge (wichtig: bitte nicht einmal ausfüllen und 2 mal kopieren, 3 mal mit der Hand ausfüllen)
  3. Passfotos
  4. zwei Sätze Kopien nachfolgender Dokumente:
    • Zulassung zum Studium in Deutschland oder Bestätigung über die Bewerbung von Ihrer deutschen Hochschule
    • Bildungsnachweise wie z.B. Abiturzeugnis o.ä. und ggf. Studiennachweise, Hochschuldiplom, falls kein Zulassungsbescheid vorliegt
    • Nachweis über Kenntnisse der Deutschen Sprache
    • Finanzierungsnachweis (monatlich der BAföG-Regelfördersatz von z.Zt. 585,00 EURO)
Als Finanzierungsnachweis können folgende unterlagen vorgelegt werden:
  1. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Eltern
  2. eine Verpflichtungserklärung mit Bonitätsprüfung gem. § 68 Aufenthaltsgesetz, von einer dritten Person. Die Ausstellung geschieht vor einer deutschen Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung.
Weitere Informationen zu der Beantragung des Visums und die Formulare: http://www.sofia.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Studenten.html
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