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Es stellt sich die Frage, für wen sich unter den vielen Angeboten einer staatlich geförderten Altersvorsorge die Rürup-Rente überhaupt anbietet.

Generell profitieren von der Rürup-Rente Selbständige, die eine relativ hohe Steuerbelastung tragen. Sie verfügen sonst über keine andere Möglichkeit, eine günstige Altersvorsorge zu betreiben. Das liegt daran, dass sie in der Regel nicht die Riester Rente oder die Betriebliche Altersvorsorge nutzen können. Ziel dieser Rente war vor allem, den Selbständigen eine Steuerersparnis zu verschaffen. Doch was die Steuerbegünstigungen betrifft, hat der Staat einen entsprechenden Rahmen geschaffen, der es den Selbständigen eventuell nicht ermöglicht, die ganzen der im Rürup-Vertrag zu geführten Beiträge steuermindernd geltend zu machen. Vielmehr findet jährlich eine so genannte "Günstigerprüfung" vom zuständigen Finanzamt statt. Der steuersparende Effekt der Rürup-Rente kommt dadurch dem Versicherungsnehmer aber nicht mehr zugute, denn der Höchstbetrag wird voll ausgeschöpft.

Auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren, denn für sie besteht die Möglichkeit, zusätzlich Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen und Steuerförderungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist durch den Sonderausgabenhöchstbeitrag möglich, der bei 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 €) liegt. Dies eignet sich vor allem für Angestellte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

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