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Wie beschrieben stellt die Rürup-Rente eine zusätzliche Möglichkeit der Altersvorsorge dar. Mit Beginn des Ruhestandes hat man die Möglichkeit eines zusätzlichen Einkommens. Doch was passiert bei einem vorzeitigen Tod? Gehen dann die Ansprüche automatisch auf die Hinterbliebenen über?
Dies verhindert das Gesetz. Die Rürup-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die nicht vererbbar ist. Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf das bereits angesparte Geld haben. Allerdings bieten die einzelnen Versicherungsunternehmen ihren Kunden die Möglichkeit an, diesem Geldverlust vorzubeugen. Schließt man beispielsweise zusätzliche eine Hinterbliebenenrentenversicherung ab, dann kommen die bereits gesparten Beiträge den Hinterbliebenen zugute. Zusätzlich kann eine Risikoversicherung abgeschlossen werden, die im Todesfall die Beiträge erstattet. Allerdings ist die nicht steuerlich gefördert. Als dritte Möglichkeit kann das vorhandene Kapital des Versicherungsvertrages für eine Hinterbliebenenrente genutzt werden.
Vergleiche zur Rürup-Rente können Sie hier kostenlos anfordern:
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