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Sind die Renten noch sicher? Wenn man den Experten glaubt, werden die Rentenkassen in einigen Jahren leer sein. Aus diesem Grund ist es wichtig und unerlässlich, selbst für die Absicherung im Alter zu sorgen. Es gibt viele Möglichkeiten, auch einige, bei denen der Staat Hilfestellung leistet.

Die Rürup-Rente oder auch Basis-Rente genannt ist eine Form der subventionierten Altersvorsorge. Diese, der Riester-Rente ähnlichen Altersvorsorge existiert seit 2005. Benannt ist sie nach dem Ökonomen Bert Rürup. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Die Rürup-Rente wird von der Versicherungswirtschaft auch private Basis-Rente genannt. Bei dieser Form der Altersvorsorge gibt es aber kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass die angesparte Summe nicht auf einmal ausgezahlt werden kann. Das Geld wird monatlich bis zum Lebensende gezahlt.

Wie die Versicherungsbeiträge steuerlich gehandhabt werden, erfahren Sie hier.

Prinzipiell darf die Rente nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Außerdem ist nur die Zahlung einer lebenslangen Leibrente vorgesehen. Die Ansprüche, die aus dem Versicherungsvertrag entstehen, können nicht vererbt, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist ebenfalls nicht möglich.

Wer von der Rürup-Rente profitiert, erfahren Sie an dieser Stelle.

Vor allem Selbständige, die mit einer relativ hohen Steuerbelastung zu kämpfen haben, sollen die Rürup-Rente für ihre Altersabsicherung nutzen. Die anderen Möglichkeiten der unterstützten Altersvorsorge, wie die Riester-Rente oder die Betriebliche Altersvorsorge stehen ihnen in der Regel nicht offen.

Was passiert im Todesfall? Hier finden Sie Informationen darüber.

Bei der Rürup-Rente haben Sie die Möglichkeit, weitere Zusatzversicherungen abzuschließen, um somit ein optimierte Altersvorsorge erreichen zu können. Positiv anzumerken ist dabei, dass diese häufig steuerlich gefördert werden. Dazu zählt beispielsweise eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, welche im Fall der Fälle in Anspruch genommen werden kann. Außerdem kann man Beiträge für Hinterbliebenen-Renten beispielsweise für die Ehepartner oder Kinder einzahlen. Zu beachten ist jedoch in dem Fall, dass z.B. bei einer Scheidung die Versicherung erlischt. Eine dritte Variante ist die Erwerbsminderungsrente. Der Schutz einer solchen Rente greift aber nur, wenn wirklich eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde.

Rürup Rente

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