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Die Private Krankenversicherung ist offen für alle die nicht pflichtversichert sind.
Folgende Personen haben die Möglichkeit sich privat zu versichern
  • Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 49.950 EUR (Arbeitnehmer die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 EUR relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 EUR.)
    Seit Beginn 2009 muss man als Angestellter, um in die private Krankenvollversicherung wechseln zu können, die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben.
  • Freiberufler und Selbständige
  • Beamte
desweiteren

Studenten, Beamtenanwärter, Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit und Personen, die für längere Zeit in das Ausland gehen.

Alle anderen haben nur die Möglichkeit einer Privaten Krankenzusatzversicherung.



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