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Bei einer Zahnbehandlung bestehen Unterschiede im Leistungsumfang bei der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt normalerweise die Kosten für die Regelversorgung. Das umfasst zwei jährliche Vorsorgeuntersuchungen die einmal jährlich eine Zahnsteinentfernung einschließt sowie die Behandlung von Kariesentfernung, Zahnfüllungen usw. Ist ein Zahnersatz notwendig, beispielsweise in Form von Kronen, Brücken oder Prothesen, so wird durch die Krankenkasse nur ein Teil der Kosten gedeckt.
Die private Krankenversicherung zahlt in der Regel für die allgemeine zahnärztliche, prophylaktische konservierende und chirurgische Versorgung voll. Besteht eine eventuelle Selbstbeteiligung, so wird diese abgezogen. Eine Selbstbeteiligung ist in der Regel auch vorgesehen bei Zahnersatz oder kieferorthopädischer Behandlung.
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