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Als Wartezeiten bezeichnet man den Zeitraum, der bei einem Versicherungsbeginn abzuleisten ist. Dabei beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Ausnahmen bestehen bei Unfällen, Kinder-Nachversicherung und Ehegatten-Nachversicherungen. Versicherungsleistungen, die während der Wartezeit auftreten, werden erst nach Ablauf der Wartezeit, am ersten Tag danach gewährt. Es gibt außerdem besondere Wartezeiten bei Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie. In diesen Fällen beträgt die Wartezeit bis zu 8 Monate.
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