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Der Versicherungsvertrag ist der Vertrag, der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird. Die versicherte Person zahlt mit dem Vertrag Beiträge ein, um im Versicherungsfall vom Versicherungsunternehmen eine Leistung zu erhalten. Dieses erklärt sich mit Vertragsschließung dazu bereit, diese bei einem auftretenden Personen- oder Sachschaden zu zahlen. Dieses Leistungsversprechen ist der wesentliche Bestandteil des Versicherungsvertrages. Generell gilt der Versicherungsvertrag als ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag. Vergleichbar ist er mit einem Garantievertrag oder einer Ausfallbürgschaft. Prinzipiell unterscheidet man im Versicherungswesen zwischen Personenversicherungen, wie beispielsweise Lebens-, Unfall- oder private Rentenversicherungen und Schadensversicherungen, zu denen Feuer-, Transport- Haftpflicht- oder Hausratversicherung zählen.

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