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Als Versicherungsnehmer bezeichnet man diejenige Person, die einen Versicherungsvertrag abschließt. Dabei sind die Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer Vertragspartner. Der Versicherungsnehmer kann seinen Vertrag gestalten, kann den Vertrag kündigen oder den Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln lassen. Der Versicherungsnehmer kann aber auch nur im Vertrag stehen, muss aber nicht die versicherte Person sein. In einem solchen Fall spricht man von einer Fremdversicherung.
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