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Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, mit dem die Versicherungspflicht des Versicherers eintritt. In medizinischer Hinsicht spricht man von einem Versicherungsfall, wenn eine medizinische Heilbehandlung notwendig wird. Dazu zählen Untersuchung und Behandlung, die wegen einer Krankheit oder Unfallfolgen notwendig werden. Außerdem sind darin eingeschlossen Schwangerschaft, Entbindung sowie Vorsorgeuntersuchungen.

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