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Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gibt die Vorschriften PKV-Unternehmen aus. Dies dient zur statistischen Erfassung ihrer Bestände. Um diese Statistik führen zu können, wurde eine Aufteilung in vier Versicherungsarten eingeführt. Dies ist zum einen die Krankheitskostenversicherung, die ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen einschließt. Des Weiteren zählen hierzu die selbständige Krankenhaustagegeldversicherung und die Krankentagegeldversicherung. Und letztlich sind sonstige selbständige Teilversicherungen eingeschlossen, wie beispielsweise Krankheitskosten-Zusatzversicherungen, Kurtarife oder längerfristige Auslandsreise-Versicherungen).
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