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Transportkosten werden bei einer stationären Heilbehandlung in der Regel übernommen. Dies schließt die Kosten zum und vom Krankenhaus ein. Allerdings muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein. Es gibt dabei noch ein paar Unterschiede zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei einer stationären Heilbehandlung und damit verbundenen Rettungseinsätzen und Fahrten eine Selbstbeteiligung von 12,50€ festgelegt. Fahrten zu ambulanter Behandlung muss der Patient komplett selbst tragen. Anders in der privaten Krankenversicherung. Hier sind die Transportkosten bei einer stationären Heilbehandlung ohne Selbstbeteiligung. Bei einer medizinischen Notwendigkeit bei einer ambulanten Behandlung müssen auch keine Kosten getragen werden.

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