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Je nach Tarif für die Wahlleistungen stationärer Heilbehandlung gibt es die Möglichkeit, dass Telefonkosten bei einem Krankenhausaufenthalt erstattet werden. Allerdings wird in diesem Fall nur der gemietet Anschluss gezahlt. Die Gebühren für die Telefonate muss die versicherte Person selbst tragen. Notwendige Telefonate können unter Umständen auch erstattet werden. Aber alle nicht medizinisch notwendigen Telefonkosten trägt der Patient selbst.

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