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Der Krankenversicherungsschutz bei Studenten ist klar geregelt. Grundsätzlich sind sie bis zum Ende des 14. Fachsemesters pflichtversichert. Dies gilt maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Dabei können Sie sich in der gesetzlichen Krankenkasse bei ihren Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenlos mitversichern. Doch auch die Versicherung in einer privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich. Dort wird ihnen ein höheres Leistungsspektrum geboten als in der gesetzlichen Krankenkasse. Doch bleibt zu bedenken, dass auch die Beiträge höher sind, als in einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Bafög-Empfänger erhält an außerdem einen Beitragszuschuss.

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