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Die Spartentrennung ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen und ein Grundsatz diesen. Demnach müssen Kranken-, Lebens-, Kredit- und Rechtsschutzversicherungen als rechtlich selbständige Unternehmen (jeweils als eine Aktiengesellschaft, ein VVaG oder ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen) agieren. Ansonsten könnten Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden und das soll damit vermieden werden.

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aktualisiert am 07.9.2010

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