Die Spartentrennung ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen und ein Grundsatz diesen. Demnach müssen Kranken-, Lebens-, Kredit- und Rechtsschutzversicherungen als rechtlich selbständige Unternehmen (jeweils als eine Aktiengesellschaft, ein VVaG oder ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen) agieren. Ansonsten könnten Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden und das soll damit vermieden werden.