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Festgelegt Pauschalen für besonders kostenintensive Behandlungen bezeichnet man als Sonderentgelte. Ein Beispiel für eine solche teure Behandlung ist eine Organtransplantation. Ein Sonderentgelt vergütet also eine Operationsleistung pro Patient. Festgesetzt sind diese Sonderentgelte in der Bundespflegesatzverordnung.
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