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Wenn man sich mit seinem Versicherungsvertrag bereit erklärt, einen Teil der ambulanten Behandlungskosten selbst zu übernehmen, so kann man seine Versicherungsbeiträge erheblich senken. Das nennt man dann Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt gilt pro versicherte Person je Kalenderjahr. Mit tarifbezogenen Ermäßigungen kann man rechnen, wenn der Vertrag während eines Jahres beginnt. Allerdings sollte man sich diese Variante vorher genau überlegen und bedenken, dass sich der Arbeitgeber zwar am Versicherungsbeitrag beteiligt, nicht aber am Selbstbehalt. Als Selbständiger auf der anderen Seite, kann man von diesen Eigenleistungen in jedem Fall profitieren.

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