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Generell wird unter Rehabilitation die Wiederherstellung von körperlichen oder organischen Funktionen verstanden. Nach einer Krankheit oder einem Unfall wird häufig eine Rehabilitation notwendig. Die Rentenversicherungsträger BfA und LVA sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen dabei in der Regel die Kosten für derartige medizinische Maßnahmen. Die Rehabilitation dauert meist einen gewissen Zeitraum, in dem der Patient auch arbeitunfähig ist. In diesem Fall wird von den Rentenversicherungsträgern ein Übergangsgeld als Lohnersatz gewährt. Findet eine Anschlussheilbehandlung statt, eine Sonderform der Rehabilitation, so übernimmt ebenfalls der Rentenversicherungsträger die Kosten dafür.
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