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Eine Versicherung arbeitet nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Das bedeutet, dass die Zinsgewinne, die mit den eingezahlten Versicherungsprämien erzielt werden an den Versicherten in Form einer Verzinsung weitergegeben werden. Dabei wird entweder die Versicherungsleistung erhöht oder die Prämie reduziert. Bei einer privaten Krankenversicherung beträgt dieser Rechnungszins nach den Richtlinien zur Erstellung technischer Geschäftspläne 3,5%. Bei der Beitragskalkulation wird dieser Zinssatz mit berücksichtigt.
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