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Als eine Obliegenheit bezeichnet man eine Verhaltensanforderung. Bei Nichteinhaltung kann dies rechtliche Nachteile nach sich ziehen. Im Versicherungsrecht bezeichnet man als Obliegenheit die Pflichten, die der Versicherungsnehmer im Rahmen seines Versicherungsvertrages erfüllen muss. Dazu zählen die Anzeige-, Mitteilungs- und die Auskunftspflichten. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann das Leistungsfreiheit oder gar Kündigung des Vertrages durch den Versicherer bedeuten.

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aktualisiert am 11.3.2010

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