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Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn eine versicherte Person eine Krankheitsversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen hat. Auch für den Fall, dass eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der GKV Gebrauch macht, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wichtig in einem solchen Fall ist es, den Versicherer unverzüglich darüber zu informieren. Eine Einwilligung vom Versicherer ist einzuholen, wenn man eine weitere Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung abschließen möchte.
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