Blog Versicherungsportal «» Versicherungsvergleich «» Impressum «» Haftungsausschluss / Disclaimer «
 

Mehrbettzimmer werden in der Regel im normalen Tarif einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Diesen Tarif nennt man auch die "allgemeine Pflegeklasse". Das bedeutet, dass in diesem Tarif eine bessere Unterbringung, sprich in einem Einbett- oder Zweibettzimmer nicht vorgesehen ist. Wer solche Extras wünscht, muss eine zusätzliche Versicherung abschließen.

zurück zur Übersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenlose Anfragen zu Versicherungsvergleichen können Sie hier anfordern:

Krankenversicherungsvergleiche zu:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zwei-(ein-)bettzimmer beiträge zur rentenversicherung für ausfallzeiten/freiwillige beiträge versicherungssteür bruttobeitrag (tarifbeitrag) beitragssatz in der gkv