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Tarife einer Krankenversicherung sehen in der Regel keine zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer vor. Das bedeutet, dass in einem normalen Versicherungsfall die Leistungen unbestimmt gezahlt werden. Allerdings muss dabei geachtet werden, dass nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit das Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Tritt allerdings eine Berufsunfähigkeit ein, so besteht normalerweise kein Leistungsanspruch mehr.

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geupdatet am 11.9.2010

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