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Auf die versicherten Leistungen bei der Krankenversicherung besteht grundsätzlich ein Leistungsanspruch. Dabei sind die entsprechenden Unterlagen für die Leistungserstattung an die Hauptverwaltung des Krankenversicherers weiterzuleiten. Auch für unbezahlte Rechnungen gibt es eine Kostenerstattung. Bei den einzelnen Behandlungen sind dabei gewisse Dinge zu beachten.

Ambulante Behandlung

Die ausgestellte Arztrechnung muss bestimmte Details enthalten. Dazu zählt zum einen die Bezeichnung der Krankheit. Auch de Behandlungstage, die Nummer der ärztlichen Gebührenordnung und die berechneten Leistungen sind entsprechend aufzuführen und der Betrag und der Steigerungssatz zu nennen. Die ausgestellten Rezepte für die entsprechenden Medikamente müssen mit der Arztrechnung eingereicht werden. Die Rechnungen, die eingereicht werden, müssen original sein oder eine Kopie, die den Leistungsvermerk eines anderen Versicherers enthält. Hat an einen Tarif, der einen Selbstbehalt enthält, so sollte man die Rechnungen sammeln, bis man den Betrag für diesen überschritten hat.

Zahnärztliche Behandlung

Wie bei der Rechnung für eine ambulante Behandlung müssen auch bei der zahnärztlichen Behandlung auf der Rechnung die Behandlungstage, die Nummer der zahnärztlichen Gebührenordnung und die Bezeichnung der berechneten Leistungen erscheinen. Zusätzlich muss auf der Rechnung aufgeführt sein, welcher Zahn behandelt wurde, welche Materialien verwendet wurden und deren jeweiligen Preis und Steigerungssatz.

Krankenhausbehandlung

Die Daten einer Krankenhausrechnung sind gleich den Daten einer ambulanten Behandlung. Das bedeutet, dass eine Krankenhausrechnung ebenso die Bezeichnung der Krankheit, die Anzahl der Behandlungstage, die Nummer der ärztlichen Gebührenordnung sowie die berechneten Leistungen enthalten muss. Kommt es zu einer stationären Behandlung, so stellt der Versicherer auf Wunsch auch eine Kostenübernahmeerklärung aus. Die Pflegekosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet.

Krankenhaustagegeldversicherung

Damit die Leistungen der Krankenhaustagegeldversicherung zum Tragen kommen, benötigt der Versicherer eine vom Krankenhaus ausgestellte ärztliche Bescheinigung über den Beginn und das Ende des Krankenhausaufenthaltes. Dabei müssen die der Name des Patienten sowie die Krankheitsbezeichnung angegeben werden.

Krankentagegeldversicherung

Haben Sie eine Krankentagegeldversicherung, so müssen für die Leistungszahlung einige Dinge beachtet werden. So muss eine völlige Arbeitsunfähigkeit spätestens bis zum Tag des Leistungsbeginns mitgeteilt werden. Bescheinigt wird dies vom Arzt auf Formularen des Versicherers.

Krankheitskosten- Zusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung

Auch in diesem Fall gilt, dass auf der Krankenhausrechnung die gleichen Daten stehen müssen, wie auf der Rechnung einer ambulanten Behandlung. Dazu zählen also Krankheitsbezeichnung, Anzahl der Behandlungstage sowie die Nummer der Gebührenordnung und die berechneten Leistungen. Eine Kostenübernahmeerklärung durch den Versicherer ist möglich, die Pflegekosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Bei einer Privatliquidation des Chefarztes müssen die gleichen Daten getragen werden wie bei einer ambulanten Behandlung.

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