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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, seinen Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei müssen jedoch bestimmte Fristen, die im Versicherungsvertrag geregelt sind, eingehalten werden. Eine Kündigung ist zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres möglich, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer. Dann liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten. Eine andere Regelung besteht, wenn Beitragserhöhungen stattfinden. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer das Recht, den bestehenden Vertrag mit einer einmonatigen Frist ab Zugangsdatum zu kündigen. Die Kündigung muss generell schriftlich erfolgen. Ausgesprochen werden kann sie nur vom Versicherungsnehmer bzw. einem Bevollmächtigten mit gleichzeitiger Vorlage einer Vollmacht des Versicherungsnehmers.

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