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Muss man sich einer stationären Heilbehandlung unterziehen, so kommen in der Regel zusätzliche Kosten auf einen zu. Deshalb ist es für solche Zwecke sinnvoll, eine Krankheitskosten-Zusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung zu haben. Diese Versicherung übernimmt in der Regel die vollen Kosten für erstattungsfähige Aufwendungen für Wahlleistungen. Dazu zählen beispielsweise eine gesondert berechenbare Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder gesondert berechenbare ärztliche Leistungen.
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