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Bei einer längeren Krankheit ist eine Krankentagegeld- oder Verdienstausfallversicherung Gold wert. Hat man nämlich eine solche Versicherung auf seiner Seite, so wird nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglicher Höhe gezahlt. Das geschieht z.B. ab dem 15. oder dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dabei ist es egal, ob die Behandlung ambulant oder stationär stattfindet. Wichtig ist nur, dass eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt nach Ablauf der Karenzzeit und wird nach den Krankentagegeldtarifen berechnet. Eingeschlossen in die Krankentagegeldversicherung sind auftretende Berufskrankheiten oder Berufsunfälle.

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