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Um bei einer Krankheit Krankengeld zu erhalten, ist es generell erst einmal notwendig, eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld zu besitzen. Dies trifft in der Regel für Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler, Ärzte, Arbeitslose usw. zu. Ist man krank, so muss man binnen 3 Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vorlegen. Die Zahlung des Krankengeldes beginnt in der Regel nach Ende der Entgeltfortzahlung, was bei einem Arbeitnehmer normalerweise 6 Wochen nach Krankenbeginn der Fall ist. Das Bruttokrankgeld wird nach der Höhe des Einkommens vor Krankheitsbeginn berechnet und beträgt höchstens 70% des Brutto- oder 90% des Nettoeinkommens.

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