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Die Klinik-Card dient dazu, das Mitglied einer Krankenkasse im Falle einer stationären Behandlung Kostenvorleistungen zu ersparen. Sie wird von verschiedenen Privaten Krankenversicherungen an das Mitglied ausgegeben und gilt in der Regel für eine Dauer von 12 Monaten. Wird die Klinik-Card bei der Krankenhausverwaltung vorgelegt, so kann der Versicherer mit der Klinik die Krankenhausleistungen direkt abrechnen. Ausgehändigt wird eine solche Karte nur an Mitglieder, bei denen kein laufender Leistungsausschluss besteht oder keine Anwartschaftsversicherung, Zahlungsverzug innerhalb der letzten 12 Monate sowie keine Stornierung oder Kündigung des Vertrages.

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