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Karenztage beschreiben Leistungsfreie Tage z.B. einer Krankentagegeldversicherung. Grundsätzlich ist es so geregelt, dass ein Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit keine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss, so lang die Tätigkeit am vierten Tag wieder aufgenommen wird. Der Arbeitnehmer ist dabei verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wie lange der krankheitsbedingte Ausfall andauern wird. Es besteht allerdings die Pflicht, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, wenn die dreitägige Karenzzeit überschritten wird.

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