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Als Versicherte einer gesetzlichen haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Hilfsmittel, die Ihnen zustehen, wenn Sie krank sind. Dazu zählen Hörhilfen, Rollstühle, Gehhilfen, Brillengläser, Brillengestelle, Einlagen usw. Sind diese Hilfsmittel notwendig, um den Erfolg einer Erkrankung zu garantieren, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, so stehen dem Versicherten diese Hilfsmittel zu. Zum Teil sind für bestimmte Hilfsmittel Festbeträge festgeschrieben. In diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten in Höhe dieses Betrages. Die weiteren Kosten muss dann der Patient selbst tragen. Teilweise haben Krankenversicherungen Verträge mit bestimmten Leistungserbringern, über die sie die Hilfsmittel günstiger, aber mit gleicher Qualität erhalten.
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