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In der Privaten Krankenversicherung ist Ihnen die freie Arztwahl zugesichert. Dafür besteht für Sie ein tariflicher Leistungsanspruch. Dies gilt, soweit nicht anderes in den Tarifen vereinbart ist. In der Regel berechnen die Heilpraktiker ihr Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Für die Versicherten kommt es bei der Leistungserstattung darauf an, in welcher Höhe die Leistungen für einen Heilpraktiker letztlich erstattet werden. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass eine Behandlung durch einen Heilpraktiker von der Kasse übernommen wird. Deshalb ist in diesem Fall eine private Krankenversicherung empfehlenswert.
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