|
Auch also Geschäftsführer einer GmbH ist ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht gänzlich ausgeschlossen. Damit die Versicherungsfreiheit erfolgen kann, müssen jedoch bestimmte Punkte erfüllt sein. Eine Versicherungsfreiheit ist möglich, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer mit dem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt im Moment bei 47.000 Euro Jahresgehalt. Hat der Gesellschafter-Geschäftsführer einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen und verfügt über eine gewisse Entscheidungsbefugnis, so besteht auch hier die Möglichkeit der Versicherungsfreiheit.
zurück zur Übersicht
Kostenlose Anfragen zu Versicherungsvergleichen können Sie hier anfordern:
Krankenversicherungsvergleiche zu:
einkommen
auslandsversicherungsschutz
zwei-(ein-)bettzimmer
beiträge zur rentenversicherung für ausfallzeiten/freiwillige beiträge
|