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Auch also Geschäftsführer einer GmbH ist ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht gänzlich ausgeschlossen. Damit die Versicherungsfreiheit erfolgen kann, müssen jedoch bestimmte Punkte erfüllt sein. Eine Versicherungsfreiheit ist möglich, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer mit dem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt im Moment bei 47.000 Euro Jahresgehalt. Hat der Gesellschafter-Geschäftsführer einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen und verfügt über eine gewisse Entscheidungsbefugnis, so besteht auch hier die Möglichkeit der Versicherungsfreiheit.

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