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Das Thema Lohnfortzahlung/Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall ist für Arbeiter und Angestellte im Entgeltfortzahlungsgesetz einheitlich geregelt. Im Gesetz festgelegt ist dabei, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer über eine Dauer von 6 Wochen den vollen Lohn bzw. das volle Gehalt zu zahlen hat. Der Anspruch entsteht jeweils bei einer erneuten Erkrankung neu, allerdings nur, wenn nicht dieselbe Erkrankung der Grund ist. Dabei gilt es auch von Seiten des Arbeitnehmers gewisse Pflichten einzuhalten, die da wären: eine Krankheit und deren Mitteilungspflicht. Des Weiteren muss ein ärztliches Attest vorliegen, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Außerdem darf der Arbeitnehmer die Krankheit nicht selbst verschuldet haben.
Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, dass auch über die 6 Wochen hinaus eine Gehaltsfortzahlung erfolgt. Allerdings muss für diesen Fall in Erfahrung gebracht werden, wie lange diese andauert, da beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung der Tarif auf die Dauer der Gehalts- oder Lohnfortzahlung abgestellt wird.
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