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Medizinische Leistungen werden von den Ärzten bei Privatpatienten abgerechnet. Dabei gilt die Gebührenordnung für Ärzte. In dieser Gebührenordnung sind die Leistungen der Ärzte genau erläutert und in fachgebietsbezogene Abschnitte unterteilt. Ziffern definieren Leistungen des Arztes, So bedeutet die Ziffer 3 beispielsweise eine "eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher".
Gewisse Ziffern dürfen auch nicht miteinander abgerechnet werden. Generell müssen bestimmte Formen der Anrechnung begründet werden, z.B. erklären sich Abrechnungen durch die Schwere einer Krankheit und eine daraus entstehende lange Behandlungszeit.
Die Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1982 und wurde zuletzt im Jahr 1999 geändert.
Es gibt auch eine Gebührenordnung für Heilpraktiker. Dies ist ein Verzeichnis der durchschnittlichen Vergütungen. Sie stellt eine Berechnungsbeihilfe für die Erstellung der Rechnung dar.
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