Versicherungsvergleich «» Impressum «» Haftungsausschluss / Disclaimer «
 

Die freie Heilfürsorge wird in Deutschland bestimmten Beamtengruppen, Zivildienstleistenden und Soldaten gewährt. Dabei wird eine Art Vorsorge für Krankheitskosten bezeichnet. Der Dienstherr übernimmt dabei die Kosten. Die freie Heilfürsorge ist für diese Berufsgruppen vergleichbar mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Polizisten und Berufsfeuerwehrmännern werden die Krankheitskosten in der Regel komplett übernommen. Das liegt daran, dass sie häufig Schwierigkeiten haben, sich privat ausreichend zu versichern, da bei ihnen ein hohes Berufsrisiko besteht und sie so sehr hohe Risikozuschläge zahlen müssten. Beihilfeanspruch besteht auch für Ehegatten und Kinder von Berufs- und Zeitsoldaten sowie von Polizei- und Grenzschutzbeamten.

zurück zur Übersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenlose Anfragen zu Versicherungsvergleichen können Sie hier anfordern:

Krankenversicherungsvergleiche zu:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aufnahmefähigkeit beamtenanwärter gesellschafter-geschäftsführer einer gmbh krankheitskosten-zusatzversicherung für stationäre heilbehandlung krankenvollversicherung
Diese Seiten sind ein Service der Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH

geupdatet am 07.9.2010