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Mit einer Familienversicherung kann man Ehegatten und Kinder kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Dafür müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein.
Zum einen muss zunächst die Tatsache bestehen, dass die Familien zu versichernde Person Ehegatte oder eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartner des Mitglieds der Krankenkasse ist. Außerdem darf sein monatliches Einkommen die Grenze von 400 € nicht übersteigen.
Bei Kindern gilt, dass sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder das 23. Lebensjahr nicht vollendet haben und dabei noch nicht erwerbstätig sind. Ebenfalls berechtigt sind Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Gilt das Kind nach dem Sozialgesetzbuch behindert, so entfällt die Altersgrenze.
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