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Kostenersatz für bestimmte Wahlleistungen kann in Form eines Krankenhaustagegeldes gewährt werden. Beispielsweise wird dies gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer auf ein Einbettzimmer verzichtet und stattdessen ein Zweibett- oder Mehrbettzimmer wählt. In diesem Fall tritt das Krankenhaustagegeld in Kraft, welches in einem tariflichen Umfang gewährt wird.
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