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Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen, so ist dies prinzipiell möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für die Mehrleistungen, die für durch die Erhöhung oder einen Tarifwechsel wirksam werden, grundsätzlich Wartezeiten abgeleistet werden müssen. Dazu gehört auch eine neuerliche Überprüfung der Gesundheitsangaben. Sol eine Erhöhung des Versicherungsschutzes oder ein Tarifwechsel erfolgen, muss deshalb ein Antrag gestellt werden.
Anders verhält es sich bei Beamten. Fällt die Beamtenbeihilfe weg oder reduziert sich, ist eine Gesundheitsprüfung oder die Einhaltung bestimmter Wartezeiten nicht notwendig, wenn die Information innerhalb von 2 Monaten erfolgt.

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aktualisiert am 07.9.2010

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