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Eine Entbindung zählt nicht als Krankheit. Dennoch werden Leistungen, die im Falle einer Schwangerschaft und Entbindung geleistet werden im tariflichen Rahmen übernommen. Dies umfasst die Krankheitskostenversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung. Dennoch ist das ausgezahlte Tagegeld bei einigen Versicherern nicht die Regel. Darauf sollte man beim Abschluss einer Versicherung achten. Dies gilt vor allem für Entbindungseinrichtungen, die nur von Hebammen geleitet werden. Unter Umständen sind die Kassen nämlich nur verpflichtet, für die reinen Hebammenkosten aufzukommen, aber nicht unbedingt auch für Unterkunft und Verpflegung. Auf solche Dinge sollte man im Vorfeld einer Entbindung achten und sich ausreichend darüber zu informieren.

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