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Das Eintrittsalter dient zur Ermittlung des Versicherungsbeitrages, den der Versicherungsnehmer zu zahlen hat. Dabei muss das Eintrittsalter nicht dem tatsächlichen Alter entsprechen. Mit dem Eintrittsalter soll zum einen festgelegt werden, welche altersbedingten Risiken auftreten können, aber auch, ob eine Versicherbarkeit überhaupt noch gegeben ist.
Generell wird bei der Ermittlung des Eintrittsalters unterschieden zwischen dem tatsächlichen Alter, bei dem das Alter des Versicherungsnehmers taggenau berücksichtigt wird. Das bedeutet auch, dass der Versicherungsnehmer ein ganzes Jahr älter ist, wenn die Versicherung einen Tag nach seinem Geburtstag beginnt, aber doch schon vorher kalkuliert wird. Weiterhin gibt es die kalenderjährliche Ermittlung, die von den meisten Krankenkassen angewendet wird. Bei dieser Methode werden alle Versicherungsnehmer zum Jahreswechsel sozusagen ein Jahr älter. Die dritte Methode ist das Geburtsdatum mit Karenz. Dabei werden Geburtsdatum und gewünschter Versicherungsbeginn in Verhältnis gebracht. Der Versicherungsnehmer wird dann erst im versicherungstechnischen Sinn 6 Monate nach seinem Geburtstag ein Jahr älter.

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