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Das Einkommen dient zur Ermittlung des Tagessatzes. Dabei wird das monatliche Nettodurchschnittseinkommen als Grundlage genommen. Mit Hilfe dieser Summe wird dann der zu versichernde Tagessatz für das Krankentagegeld festgelegt.
Bei Angestellten gibt es noch eine Besonderheit beim Einkommen. Diese können Sie nur in einer privaten Krankenversicherung versichern, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
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