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Von Doppelversicherung spricht man, wenn ein Versicherungsnehmer einen Vertrag bei zwei Versicherungen abgeschlossen hat. Dies gilt speziell für einen Versicherungsvertrag zum Thema Krankheitskosten oder wenn der Versicherte von der Versicherungsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse Gebrauch macht. Tritt dieser Fall ein, so muss der Versicherte unverzüglich die andere Versicherung informieren. Tut er dies nicht, so hat der Versicherer die Möglichkeit von der Leistungsfreiheit Gebrauch zu machen. Das heißt, dass er nicht verpflichtet ist, die beanspruchten Behandlungen zu zahlen. Deshalb ist es wichtig, den Versicherer über alle Veränderungen zu informieren.
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