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Wehrdienst- und Zivildienstleistende erhalten eine freie Heilfürsorge von ihrem Dienstherrn, werden also truppenärztlich kostenlos versorgt. Deshalb benötigen sie für den Zeitraum ihrer Dienstzeit keinen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Trotzdem sollte man für diesen Zeitraum seinen Versicherungsvertrag nicht auflösen sondern besser in einen ruhenden Vertrag umwandeln lassen. Diese ruhenden Beträge werden dem Wehrdienstleistenden in der Regel auch rückerstattet.

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