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Den in der privaten Krankenversicherung zu zahlenden Beitrag bezeichnet man als Bruttobeitrag. Er setzt sich zusammen aus dem Nettobeitrag, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Abschlusskosten und Sicherheitszuschlag. Man trifft dabei eine Unterscheidung zwischen laufenden Beiträgen und Einmalbeiträgen. Die Erstbeiträge und Folgebeiträge bestimmen dabei den laufenden Beitrag. Gezahlt wird der entweder monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Wenn die Jahresbeiträge in so genannten unterjährlichen Raten gezahlt werden, so werden in der Regel Ratenzuschläge erhoben.
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