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Passiert während der Arbeitszeit ein Unfall oder entstehen Krankheiten, die durch den Beruf ausgelöst werden, so sind diese in Regel mitversichert. Eingeschlossen in Berufsunfälle sind beispielsweise Unfälle, die während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg entstehen. Dies gilt, wenn die Berufskrankheiten oder Berufsunfälle über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung, freien Heilfürsorge oder gesetzlichen Unfallfürsorge hinausgehen. Die Krankenversicherung übernimmt in diesem Fall dann die Mehrkosten.

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