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Beitragsüberschüsse werden hinsichtlich ihrer Rückerstattung an den Versicherten bei den privaten Krankenversicherungen und der gesetzlichen Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt.
Generell ist eine Beitragsrückerstattung eine erfolgsabhängige Überschussbeteiligung der Versicherten. Die Beiträge werden meist bei Versicherungsabschluss vorsichtig kalkuliert. Ein günstiger Schadensverlauf trägt ebenso zu Überschüssen bei wie niedrige Verwaltungs- und Betriebskosten, höhere Erträge aus Vermögensanlagen und nicht verbrauchte Sicherheitszuschläge. Entsprechend entstehen Beitragsüberschüsse, die jede Versicherung anders handhabt.
In der privaten Krankenversicherung werden meist Direktzahlungen, Zahlungen von Einmalbeiträgen für Beitragssenkungen oder auch für die Abwendung oder Minderung von Beitragserhöhungen aus den Beitragsrückerstattungen finanziert.
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