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Die Beitragsbemessungsgrenze regelt streng gesehen die Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers. Liegt das Jahresbruttogehalt unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, so besteht für ihn in der Regel nur die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Erst wenn er die Grenze erreicht bzw. überschreitet, kann er als Versicherung auch eine private Krankenversicherung wählen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt und liegt für das Jahr 2007 bei 42.750 € pro Jahr (3.562, 50 € pro Monat).
Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze sowie Versicherungspflichtgrenze finden Sie hier: Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung
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