Blog Versicherungsportal «» Versicherungsvergleich «» Impressum «» Haftungsausschluss / Disclaimer «
 

Entstehen einem Beamten innerhalb der Krankheitsversorgung Kosten, wie beispielsweise Krankheits-, Geburts- oder Pflegekosten, so erhält der Beamte finanzielle Unterstützung von seinem Dienstherren. In Deutschland gibt es kein einheitliches Beihilfegesetz, deshalb richtet sich die Höhe der Unterstützung nach den Vorschriften der einzelnen Bundesländer oder des Bundes. In der Regel werden die Kosten nicht in voller Höhe versichert. Deshalb ist es notwendig, die Differenz der entstehenden Kosten und der Beihilfeleistung zu versichern. Dies ist möglich mittels einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Für bestimmte Beamtengruppen, wie Polizei- und Grenzschutzbeamte und Soldaten gelten nochmals besondere Bedingungen. Über eigene Versorgungseinrichtungen verfügen Post- und Bahnbeamte.

zurück zur Übersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenlose Anfragen zu Versicherungsvergleichen können Sie hier anfordern:

Krankenversicherungsvergleiche zu:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

krankentagegeld- (verdienstausfall-) versicherung leistungsdaür künstler versicherungsnehmer